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PFLEGELEISTUNG · BEHANDLUNGSPFLEGE

Behandlungspflege in Ulm & Umgebung

Medizinische Versorgung durch examinierte Pflegefachkräfte – ärztlich verordnet und über die Krankenkasse finanziert. Von der Medikamentengabe bis zur Wundversorgung, zuverlässig bei Ihnen zu Hause.

★★★★★ 4,9/5 · 127 Bewertungen
500+ betreute Familien
24/7 erreichbar
Pflegefachkraft von Emily Marks International bei der Behandlungspflege
Kurz erklärt: Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen nach § 37 SGB V, die ein Arzt verordnet hat – zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder Blutdruckmessung. Sie wird von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert und kann unabhängig vom Pflegegrad in Anspruch genommen werden.
LEISTUNGSUMFANG

Was gehört zur Behandlungspflege?

Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von examinierten Pflegefachkräften nach ärztlicher Verordnung durchgeführt werden.

💊

Medikamentengabe

Stellen und Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung, inklusive Kontrolle der Einnahme.

💉

Injektionen

Subkutane und intramuskuläre Injektionen, z. B. Insulingabe bei Diabetes.

🩹

Wundversorgung

Fachgerechter Verbandswechsel und Versorgung von akuten und chronischen Wunden.

🧦

Kompressionsstrümpfe

An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen zur Thromboseprophylaxe.

🩸

Blutzucker & Blutdruck

Regelmäßige Messung und Dokumentation von Blutzucker- und Blutdruckwerten.

🧴

Stoma- & Katheterpflege

Fachgerechte Versorgung und Pflege von Stoma- und Katheterträgern.

WEN GEEIGNET

Wann ist Behandlungspflege sinnvoll?

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation mit medizinischem Nachsorgebedarf
  • Bei chronischen Wunden, die regelmäßige fachgerechte Versorgung benötigen
  • Bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus
  • Nach ärztlicher Verordnung gemäß § 37 SGB V – unabhängig vom Pflegegrad
  • In Kombination mit Grundpflege bei anerkanntem Pflegegrad
SO GEHT ES LOS

Behandlungspflege in 4 Schritten

1

Ärztliche Verordnung

Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus.

2

Kontaktaufnahme

Sie senden uns die Verordnung – wir übernehmen die Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse.

3

Individueller Behandlungsplan

Wir erstellen gemeinsam mit dem verordnenden Arzt einen passenden Behandlungsplan.

4

Regelmäßige Durchführung

Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen die Maßnahmen zuverlässig bei Ihnen zu Hause durch.

KOSTEN & FINANZIERUNG

Wer trägt die Kosten der Behandlungspflege?

Behandlungspflege wird nach § 37 SGB V von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht.

FinanzierungswegDetails
Gesetzliche Krankenkasse (§ 37 SGB V)Übernahme der Kosten mit ärztlicher Verordnung, unabhängig vom Pflegegrad
Gesetzliche Zuzahlung10 % der Kosten je Verordnung (mind. 5 €, max. 10 € pro Tag), max. 28 Tage/Jahr
Kombination mit PflegesachleistungBei anerkanntem Pflegegrad ist eine Kombination mit Grundpflege möglich (§ 36 SGB XI)
Befreiung von der ZuzahlungMöglich bei geringem Einkommen oder Erreichen der Belastungsgrenze

Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Die genaue Kostenübernahme hängt von Ihrer Verordnung und Krankenkasse ab. Wir klären die Details gerne im persönlichen Beratungsgespräch – das ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung durch Ihre Krankenkasse.

KOSTENLOSE RATGEBER

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Zwei kostenlose PDF-Ratgeber, die Ihnen bei den ersten Schritten helfen.

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Kostenübernahme & Zuschüsse erklärt

Welche Leistungen es gibt und wie Sie finanzielle Unterstützung erhalten.

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Pflegefachkraft im vertrauensvollen Gespräch mit einem Patienten
WARUM WIR

Warum Emily Marks International

  • Examinierte Pflegefachkräfte mit medizinischer Zusatzqualifikation
  • Enge Abstimmung mit Haus- und Fachärzten
  • Dokumentation nach aktuellen Pflegestandards
  • Flexible Einsatzzeiten auch am Wochenende
  • 4,9/5 bei 127 Bewertungen
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★★★★★
„Die Wundversorgung meines Mannes wurde immer pünktlich und sehr sorgfältig durchgeführt. Die Abstimmung mit unserem Hausarzt hat reibungslos funktioniert.“
Frau Kaiser
Blaustein
Häufige Fragen

Behandlungspflege – gut zu wissen

Was ist der Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege? +
Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung, z. B. Medikamentengabe oder Wundversorgung. Grundpflege umfasst dagegen Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege und Ernährung. Beide Leistungen lassen sich kombinieren.
Wer darf Behandlungspflege verordnen? +
Jeder niedergelassene Arzt – Hausarzt oder Facharzt – kann häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V verordnen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Brauche ich einen Pflegegrad für Behandlungspflege? +
Nein. Behandlungspflege wird über die Krankenkasse finanziert und ist unabhängig vom Vorliegen eines Pflegegrads möglich.
Wie hoch ist die Zuzahlung? +
Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel 10 % der Kosten je Verordnung, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag, für maximal 28 Tage im Jahr. Bei geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich.
Kann Behandlungspflege mit Grundpflege kombiniert werden? +
Ja. Bei anerkanntem Pflegegrad lässt sich Behandlungspflege gut mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung kombinieren – wir stimmen den Einsatzplan individuell ab.

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